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Königreich Marokko

Aus Anlass der Thronbesteigung Seiner Majestät, König Mohammed VI., luden der Botschafter, S.E. Lotfi Buchaara am 31. Juli 2017 zu einem Empfang in die Festräumlichkeiten des Grand Hotel Wien. Trotz der bereits einsetzenden Urlaubszeit war der Empfang sehr gut besucht und zahlreiche Botschafterkollegen sowie Mitglieder der österreichischen Ministerien waren unter den Gratulanten.


Gemäß der Verfassung von 1992, zuletzt geändert 1996 und 2011, ist Marokko eine nominelle konstitutionelle Monarchie, deren derzeitiges Staatsoberhaupt seit dem 23. Juli 1999 König Mohammed VI. ist, der der Dynastie der Alawiden angehört. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Der König ernennt nicht nur den Ministerpräsidenten, der in der Regel von der stärksten politischen Partei des Parlamentes vorgeschlagen wird, sondern auch einzelne Minister und muss dem gesamten Kabinett zustimmen. Außerdem hat er das Recht, das Parlament jederzeit aufzulösen und den Ausnahmezustand zu verhängen. Im Vergleich zu europäischen Monarchen hat der marokkanische König weitergehende Kompetenzen unter einer eingeschränkten Gewaltenteilung.


Unter dem Eindruck der Revolutionen in Tunesien und Ägypten demonstrierten am 20. Februar 2011 auch die Marokkaner für politische Reformen und mehr Demokratie. Als Reaktion darauf schlug König Mohammed VI. am 17. Juni 2011 eine Verfassungsreform vor, die am 1. Juli 2011 in einem Referendum bestätigt wurde. Gemäß der Reform gibt der König einen Teil seiner bisherigen Rechte an Parlament und Premierminister ab. Er ist außerdem verpflichtet, den Regierungschef aus der Partei mit den meisten Parlamentssitzen auszuwählen.

 
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